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Kontakt
Jäger & Handwerk
Partnerschaftsgesellschaft
Rechtsanwalt und Steuerberater
Stephensonstr. 24 - 26
D-14482 Potsdam
Tel.: +49331 / 270 73 11Fax: +49331 / 270 73 13
info@jhp-potsdam.de
| Berufliches Leitbild |
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Die Partner der Gesellschaft sind als Rechtsanwalt bzw. Steuerberater Angehörige Freier Berufe und Organe der Rechtspflege.
Durch die gesetzlich geschützte berufliche Verschwiegenheit und die detaillierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse unserer Mandanten haben eine besondere Vertrauensstellung und tragen wir ein hohes Maß an Verantwortung.
Wir begleiten Sie als unabhängige und konsequente Ratgeber bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen mit dem Ziel, Ihre Interessen als Unternehmer, Institution oder Privatperson optimal zu vertreten sowie Ihren wirtschaftlichen Erfolg zu fördern und zu sichern.
Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere die Rechnungslegung nach nationalen und internationalen Vorgaben, die Steuerberatung und den steuerlichen Rechtsschutz. Die Beratung in privaten Vermögensangelegenheiten, die betriebswirtschaftliche Beratung sowie die Durchführung von gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen sind weitere wesentliche Tätigkeitsfelder.
Wir üben unseren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft aus. Durch hohe Qualifikation verbunden mit konsequenter Fortbildung, effiziente Kanzleiführung und Qualitätsmanagement schaffen wir die Grundlage, um auch zukünftigen Anforderungen flexibel begegnen zu können.
Unsere Mandanten können sich auf unsere Integrität sowie kompetente und umsichtige Beratung verlassen. Ihre Interessen stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Ihre konkreten Aufträge bestimmen den Umfang unsere Aktivitäten.
Unabhängig vom Auftragsvolumen hat jeder Mandant unserer Gesellschaft über die obligatorische Jahresabschlussbesprechung hinaus, die mit den Gebühren für den Jahresabschluss abgegolten ist, Anspruch auf mindestens 2 weitere persönliche Absprachetermine mit einem Steuerberater (Partner) im Verlauf des Wirtschaftsjahres. Sofern es die Kompliziertheit der zu behandelnden steuerlichen Probleme erfordert, steht dem Mandanten immer ein Steuerberater zur Absprache zur Verfügung. |
